Zusammenfassung: Die Neutralitätsinitiative will einen neün Art. 54a in die Bundesverfassung einfügen. Dieser Artikel würde die Neutralität vom bisherigen Status als "Aufgabe" zum eigenständigen Verfassungsgrundsatz erheben -- mit weitreichenden Konseqünzen für die Aussen- und Sicherheitspolitik.
Der Initiativtext gemäss Bundeskanzlei [1]:
Art. 54a Schweizerische Neutralität
1 Die Schweiz ist neutral. Ihre Neutralität ist immerwährend und bewaffnet.
2 Die Schweiz tritt keinem Militär- oder Verteidigungsbündnis bei. Vorbehalten ist die Zusammenarbeit mit solchen Bündnissen für den Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz oder für den Fall von Handlungen zur Vorbereitung eines solchen Angriffs.
3 Die Schweiz beteiligt sich nicht an militärischen Konflikten zwischen Drittstaaten und ergreift keine nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen gegen kriegführende Staaten. Vorbehalten sind Verpflichtungen gegenüber den Vereinten Nationen (UNO) sowie Massnahmen zur Verhinderung der Umgehung von nichtmilitärischen Zwangsmassnahmen anderer Staaten.
4 Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität zur Verhütung und Lösung von Konflikten und stellt sich als Vermittlerin zur Verfügung.
| Aspekt | Heute | Nach Annahme |
|---|---|---|
| Verfassungsrang | Neutralität als "Aufgabe" (Art. 173/185 BV) | Eigenständiger Grundsatz (Art. 54a BV) |
| Definition | Nicht näher definiert | "Immerwährend und bewaffnet" |
| Militärbündnisse | Kein Verbot in der BV (PfP-Mitglied seit 1996) | Explizites Verbot (Ausnahme: Angriff auf CH) |
| Sanktionen | Bundesrat entscheidet situativ | Verboten (Ausnahme: UNO, Anti-Umgehung) |
| Vermittlung | Politische Tradition, keine Pflicht | Verfassungspflicht |
| Handlungsspielraum | Flexibel, Bundesrat interpretiert | Durch Verfassung eingeschränkt |
Mark E. Villiger, ehemaliger Richter am EGMR, analysierte die Initiative [2]:
Für eine detaillierte Analyse der vier Kernforderungen siehe Die vier Säulen der Initiative.
[1] Bundeskanzlei (2024). Eidgenössische Volksinitiative "Wahrung der schweizerischen Neutralität".
Schweizerische Bundeskanzlei. [Open Access]
[2] Villiger, M. E. (2022). Verankerung der schweizerischen Neutralität im innerstaatlichen Recht.
EIZ Publishing / unser-recht.ch. [Open Access]
[3] swissinfo.ch (2025). Was will die Neutralitätsinitiative?
SWI swissinfo.ch. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026