Zusammenfassung: Das Sanktionsverbot (Art. 54a Abs. 3) ist der umstrittenste Teil der Initiative. Kritiker warnen vor der Schweiz als Umgehungsplatz, sekundären Sanktionen durch USA/EU und Druck auf den Finanzplatz. Historiker betonen: Die Schweiz konnte sich nie vollständig Sanktionen ihrer Nachbarn entziehen.
Bei Annahme wären die heutigen EU-Sanktionen gegen Russland nicht mehr möglich [1]. Erlaubt blieben nur UNO-Sicherheitsratssanktionen und Anti-Umgehungsmassnahmen.
Ohne eigene Sanktionen könnte die Schweiz zum Umgehungsplatz für sanktionierte Gelder und Güter werden. Dies wäre besonders problematisch angesichts der Bedeutung des Schweizer Finanzplatzes (CHF 7,4 Mrd. eingefrorene russische Vermögen) [2].
Die USA setzen sekundäre Sanktionen ein, die auch Nicht-US-Finanzinstitute treffen können. Konseqünzen: Zugangseinschränkungen zum US-Finanzsystem, Reputationsschäden [3].
Simon Michel (FDP/SO, Nationalrat): "Russland nach dem Überfall auf die Ukraine nicht sanktionieren dürfen? Die SVP will uns isolieren!" [4]
Historiker betonen: Die Schweiz konnte sich historisch nie Sanktionen ihrer Nachbarn und Handelspartner entziehen [5].
[1] Bundesrat (2024). Botschaft. [Open Access]
[2] SECO (2022). FAQ Sanktionen. [Open Access]
[3] Lindemann Law (2024). Sekundäre Sanktionen. [Open Access]
[4] SRF (2026). Nationalratsdebatte. [Open Access]
[5] SRF (2025). Historiker zur Neutralität. [Open Access]
[6] neutralität-ja.ch (2024). Argumentarium. Hinweis: Positionspapier des Initiativkomitees
Letzte Aktualisierung: März 2026