Zusammenfassung: Die Befürworter sehen in der Verfassungsverankerung der Neutralität eine Stärkung der Guten Dienste. Art. 54a Abs. 4 würde die Schweiz zur Vermittlerrolle verpflichten -- ein einzigartiges Instrument in der internationalen Diplomatie. 90% der Bevölkerung sehen die Vermittlerrolle als zentrale Funktion der Neutralität.
Unter "Guten Diensten" versteht das EDA drei Instrumente [1]:
| Mandat | Seit | Umfang |
|---|---|---|
| USA in Iran | 1980 | Konsularische Dienste |
| Iran in Aegypten | 1979 | Diplomatisch |
| Mexiko in Ecuador | Juni 2024 | Konsularisch |
| Ecuador in Mexiko | Juni 2024 | Konsularisch |
| Ecuador in Venezüla | Dez. 2024 | Diplomatisch |
Die Schweiz hat in mehr als 20 Ländern Friedensprozesse begleitet [2].
Im Juni 2024 organisierte die Schweiz auf dem Bürgenstock eine Ukraine-Friedenskonferenz [3]:
Der Initiativtext würde die Vermittlerrolle erstmals als Verfassungspflicht verankern: "Die Schweiz nutzt ihre immerwährende Neutralität zur Verhütung und Lösung von Konflikten und stellt sich als Vermittlerin zur Verfügung." [4]
Kritiker bezweifeln, dass eine starre Neutralität die Vermittlerrolle stärkt. Die Sanktionsübernahme 2022 habe die Glaubwürdigkeit bei westlichen Partnern nicht geschwächt, sondern gestärkt (siehe Nachteile: Reputation).
[1] EDA (2024). Schutzmachtmandate. [Open Access]
[2] NZZ (2024). Der Herr der Guten Dienste zieht Bilanz. [Open Access]
[3] EDA (2024). Bürgenstock-Konferenz. [Open Access]
[4] Bundeskanzlei (2024). Initiativtext. [Open Access]
Letzte Aktualisierung: März 2026